Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten

Dokumentieren Sie Ihre Aktivitäten

Nach der DSGVO sind die meisten Organisationen verpflichtet, ein Verzeichnis der Datenverarbeitungstätigkeiten zu führen. Das Verzeichnis umfasst Bereiche wie Verarbeitungszwecke, Datentransfer und -speicherung. Es kann nicht nur erforderlich sein, dass Sie diese Aufzeichnungen zur Verfügung stellen. Das Verzeichnis kann auch Ihre Datenverwaltung unterstützen. Aber wann erfüllt Ihre Dokumentation die gesetzlichen Anforderungen? Und was hat sich in der Praxis bewährt?
Mit der Inventur Ihrer Verarbeitungstätigkeiten helfen wir Ihrer Organisation mit dem richtigen Detaillierungsgrad und vermitteln Ihnen ein tieferes Verständnis dafür, wie Sie ein korrektes Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten in der Praxis aufstellen und verwalten können. Wir können Sie bei der elektronischen Pflege Ihrer Unterlagen unterstützen, so dass es einfacher wird, diese auf dem neuesten Stand zu halten und stets Ihre aktuellen Verarbeitungstätigkeiten zu erfassen. Wir können Sie auch mit Privacy Nexus, unserer benutzerfreundlichen Datenschutzmanagementsoftware, vertraut machen.

Unser Ansatz

  • Wir beginnen damit, alle nach der DSGVO erforderlichen Informationen über Ihre Systeme und Datenverarbeitungsaktivitäten zu definieren
  • Wir bieten Orientierungshilfen für den richtigen Detailgrad für Ihr Verzeichnis
  • Wir unterstützen Sie bei der richtigen Pflege Ihres Verzeichnisses, damit es möglichst einfach ist, es auf dem neuesten Stand zu halten und Ihre aktuellen Verarbeitungstätigkeiten darin zu erfassen

Warum Privacy Company?

  • Machen Sie Gebrauch von unserer tiefgreifenden Expertise mit dem Erstellen von Verzeichnissen von Datenverarbeitungsaktivitäten nach neuesten Standards
  • Wir unterstützen Sie darin, die Pflege Ihres Verzeichnisses aufzusetzen und in allen Bereichen Ihrer Organisation einzubetten
  • Als Ergebnis können Sie Ihr Verantwortungsbewusstsein mit einem integrierten, vollständigen und zentral gesteuertem Verzeichnis Ihrer Datenverarbeitungsaktivitäten unter Beweis stellen